Wohnungseigentümergemeinschaft

Bei der Wohnungseigentümergemeinschaft handelt sich um die Gesamtheit aller Teil-und Wohnungseigentümer einer Wohnanlage nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG).

 

Sie ist teilrechtsfähig aber keine GbR. Sie ist theoretisch unauflöslich, eine einvernehmliche Auflösung aber möglich(durch Zerstörung des Gebäudes als Bsp.)

Sie wollen eine Pflegeimmobilie kaufen?

Sofort-Beratung - kostenlos und unverbindlich.
Rufen Sie uns an - wir nehmen uns gerne Zeit für eine persönliche Beratung!