Pacht

Die Pacht ist das Entgelt für die Nutzung einer bestimmten Sache auf Zeit.

 

Die Pacht ist in der Regel der Miete gleichzusetzen, mit dem einzigen Unterschied, dass bei der Pacht die Möglichkeit der sogenannten „Fruchtziehung“ mit inbegriffen ist. In der Praxis bedeutet dies, dass der Pächter den Pachtgegenstand auch dazu nutzen darf, um hiermit z.B. Geschäfte zu betreiben. Aus diesem Grund wird der Begriff Pacht auch eher im gewerblichen Bereich benutzt.

 

Im Bereich der Pflegeimmobilie erhält der Eigentümer/Investor seine Pacht direkt vom Pächter/Betreiber oder über den Verwalter der Anlage ausbezahlt. Der Betreiber refinanziert die Pacht hierbei durch Zahlungen der Pflegebedürftigen sowie durch Zuschüsse der Pflegekasse. Ist der Pflegebedürftige selbst nicht in der Lage seine Pflege zu bezahlen, springt hierfür laut Gesetz zunächst das Sozialamt ein. Das Sozialamt versucht jedoch diese Zahlungen auf direkte Angehörige des Pflegebedürftigen umzulegen. Für den Betreiber und folglich auch für den Eigentümer/Investor bedeutet dies, dass wenn ein Pflegebedürftiger in einem Pflegeheim einen Pflegeplatz belegt, die Zahlungen für diesen Pflegeplatz absolut gesichert sind. Aus diesem Grund kann man auch vin einer indirekten staatlichen Absicherung der Pacht reden.

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