Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)

Der MDK ist ein Beratungs-und Gutachterdienst der gesetzlichen Kranken-und Pflegeversicherung in Deutschland und ist meist regional tätig.

 

Er berät die gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Es besteht eine Verpflichtung der Kranken-und Pflegekassen den MDK bei wichtigen Entscheidungen zur Leistungsgewährung ihn zur Begutachtung mit einzubeziehen. Der MDK hat eine sozialmedizinische Aufgabe (Gleichbehandlungsgrundsatz).

 

Finanziert wird er durch die Umlage aller Krankenversicherungen. Über allen MDKs steht der Medizinische Spitzenverband (MDS), welcher die Richtlinienkompetenz über der Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und dem MDK hat.

 

Eine gutachterliche Stellungnahme des MDK ist dann erforderlich, wenn es um Fragen von Krankenhausaufenthalten, häuslicher Krankenpflege oder Arbeitsunfähigkeit von über 4 Wochen geht. Die Krankenkassen sind auch berechtigt, den MDK bei Fragen zur Bewilligung von Hilfsmitteln, Vorsorgeleistungen oder Leistungen zur Rahabilitation eingestalten bzw zu überprüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen gegeben sind.

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