MaBV

Die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), ist eine Rechtsverordnung die aus der Gewerbeordnung abgeleitet ist. Sie dient im Wesentlichen dem Schutz des Immobilienerwerbers beim Erwerb einer Immobilie von einem Bauträger. Kaufverträge zwischen einem Immobilienerwerber und Bauträgern sind entsprechend der MaBV zu gestalten und abzuwickeln.

 

Einen Schwerpunkt der MaBV bildet die Absicherung von Kundenzahlungen. Ein gewerblicher Bauträger darf nur dann Kundenzahlungen entgegennehmen, wenn folgende Punkte gewährleistet sind:

 

  • - es liegt ein rechtsgültiger Vertrag vor

  • - es wurde eine Auflassungsvormerkung an der vereinbarten Rangstelle im Grundbuch eingetragen

  • - die Sicherung der Lastenfreistellung ist erfolgt

  • - eine behördliche Baugenehmigung wurde erteilt

 

Die Gelder, die der Bauträger vom Erwerber einer Immobilie erhält, muss er entsprechend absichern und darf sie nur für das betreffende Projekt verwenden. Grundsätzlich darf der Bauträger Zahlungen nur entsprechend dem Baufortschritt entgegennehmen. Die von seinen Kunden empfangenen Zahlungen, muss er strikt von seinen privaten Geldern getrennt halten. Sofern die genannten Voraussetzungen nicht sämtlich erfüllt werden können, hat der Bauträger die Möglichkeit, gegenüber dem Kunden eine umfassende Bürgschaft zu stellen.

 

Diese soll die Leistungserfüllung bzw. alle etwaigen Ansprüche des Auftraggebers auf Rückgewähr oder Auszahlung seiner eingebrachten Vermögenswerte absichern. Eine Fertigstellung des Bauobjekts wird durch eine Bürgschaft nach der MaBV nicht garantiert. Für den Fall, dass der Erwerber bereits Zahlungen leistet, obwohl das Objekt noch nicht fertiggestellt ist, sieht die MaBV einen gestaffelten Zahlungsplan vor, der an bestimmten Bauabschnitten orientiert ist.

 

Vereinbarungen zwischen Bauträger und Immobilienerwerber sind nichtig, wenn sie von den Vorgaben der MaBV abweichen. Hinzugezogene Beteiligte Notare sind den Regelungen der MaBV verpflichtet und dürfen nicht davon abweichend beurkunden.

 

Im Bereich der Pflegeimmobilie findet die MaBV oft Anwendung.

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