Kaufnebenkosten

Bei jeder Transaktion von Immobilien in Deutschland fallen Kaufnebenkosten (auch Erwerbsnebenkosten) an. Diese sind von Bundesland zu Bundesland und je nach Notar verschieden. Die Kaufnebenkosten werden einmalig beim Erwerb einer Immobilie fällig und sind regelmäßig vom Käufer zu tragen. Die drei größten Posten der Kaufnebenkosten sind die Grunderwerbsteuer, die Notar-und Grundbuchkosten sowie die Maklerprovision. Diese werden üblicherweise in Prozent im Bezug auf den Kaufpreis der Immobilie angegeben.

 

Die Grunderwerbsteuer ist je nach Bundesland verschieden. Diese reicht von 3,5% (z.B. in Bayern) bis zu 6,5% (z.B. in Schleswig-Holstein). Immer mehr Bundesländer entdecken diese als rentable Einnahmequelle, weshalb es regelmäßig zur Erhöhung selbiger kommt.

 

Die Notar- und Grundbuchkosten sind je nach Notar und zuständigem Grundbuchamt verschieden. Diese werden fällig für die Beurkunden des Notars und die folgende Eintragung in das örtliche Grundbuch. Allgemein kann bei einem Immobilienerwerb mit ca. 1,5-2,5% Notar-und Grundbuchkosten gerechnet werden.

 

Die Maklerprovision ist an den Makler für die Vemittlung der Immobilie zu entrichten. Diese kann vom Käufer, Verkäufer oder von beiden geschuldet sein, je nach Vereinbarung. Bei Bauträger-Objekten wird der Makler meistens von seiten des Verkäufers bezahlt. So auch bei unseren Pflegeimmobilien im Erstverkauf. Diese sind für den Erwerber provisionsfrei.

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