Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage ist eine Rücklage für die langfristige Erhaltung des Immobilienwerts.

 

In der Regel wird die notwendige Höhe der Instandhaltungsrücklage vom Eigentümer definiert bzw. der Eigentümergemeinschaft beschlossen. Sie sollte so gewählt sein, dass notwendige Instandhaltungsmaßnahmen aus diesen Rücklagen finanziert werden können und die Eigentümer nicht durch eine hohe Einmalzahlung belastet werden.

 

Bei einer Investition in eine Pflegeimmobilie ist die Höhe der Instandhaltungsrücklage meist wesentlich niedriger als bei einer klassische Eigentumswohnung. Dies liegt daran, dass die Investoren/Eigentümer nur für einen Teil der Immobilie das Instandhaltungsrisiko, nämlich für Dach und Fach sprich die Gebäudehülle, tragen. Den Rest des Instandhaltungsrisikos, sprich für das gesamte Gebäudeinnere, trägt in diesem speziellen Fall der Pächter/Betreiber. Außerdem kommt hinzu, dass es bei der Investition in ein Pflegeheim meist viele Mitinvestoren gibt, wodurch sich das Gesamtrisiko auf viele Schultern verteilt.

 

Handelt es sich bei der Investition um eine Investition in einen Neubau kommt weiterhin hinzu, dass in den ersten Jahren anfallende Mängel durch die Gewährleistung, entsprechend des jeweiligen Gewerkes, getragen werden.

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