Grundsteuer

Die Grundsteuer ist in Deutschland eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Man spricht von einer Substanzsteuer, gesetzliche Grundlage ist das Grundsteuergesetz (GrStG).

 

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben, jede Gemeinde kann mit ihrem individuellen Hebesatz den Einheitswert der Steuer erhöhen. Die Grundsteuer ist eine sehr beständige Steuer, da sich die Immobilien auf die sich diese Realsteuer bezieht, wenig veränderlich sind.

 

Eine Aufteilung besteht zwischen der Grundsteuer A, für agrarisch genutze Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und der Grundsteuer B für baulich genutzte oder nutzbare Flächen.

 

Der Vermieter darf die Grundsteuer als Betriebskosten im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen. Im Falle der Pflegeimmobilie ist die Grundsteuer vom Eigentümer zu entrichten. Übernahme der Zahlungspflicht der Grundsteuer von Seiten des Betreibers sind aber möglich.

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