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In der Regel werden die einzelnen Pflegeappartements in einer Pflegeimmobilie inklusive der Ersteinrichtung an den Betreiber vermietet. Bei der Ersteinrichtung handelt es sich um Einrichtungskosten der Kostengruppe 600 nach DIN 276 die durch den Investor in diesem Fall als Erstinvestition mitfinanziert werden müssen. Sämtliche weiteren Investitionen z.B. für beschädigte Einrichtungsgegenstände werden durch den Betreiber aus den Einnahmen getragen.
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