Reform der Pflegeversicherung

Die große Koalition hat eine umfassende Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Diese soll bis zum Jahr 2017 in zwei Schritten abgeschlossen sein. Für alle Betroffenen bedeutet dies weitreichende Veränderungen, sowie eine Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Neben einer Ausweitung der Leistungsempfänger sieht die Reform ebenfalls eine Entlastung von Angehörigen und Mensch in Pflegeberufen vor.

 

Gründe für die Umstellung

Bei der derzeitigen Einstufung in eine der drei Pflegestufen, prüft der Medizinisch Dienst der Krankenkassen, welche Verrichtungen pflegende Personen am Pflegebedürftigen leisten müssen. Dies wird anhand des Zeitaufwands in Minuten, welcher für die Grundpflege nötig ist, gemessen. Zur Grundpflege zählen zum Beispiel An- und Ausziehen, Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Somit wird aktuell ein Pflegebedürftiger der 46 Minuten Grundpflege pro Tag benötigt in die Pflegestufe 1 eingeordnet.

Viele Pflegebedürftige mit sogenannter eingeschränkter Alltagskompetenz (derzeit PFlegestufe 0), sowie psychisch erkrankte Menschen, passen jedoch nicht in dieses Raster. Zum Beispiel werden mehr als eine viertel Million Demenzkranke überhaupt nicht von diesem System erfasst. Daher sollen ganzheitliche Kriterien in Zukunft die Minuten-Pflege ersetzen, um auch diese Pflegefälle in das Leistungssystem einzubeziehen.

Pflegegrade statt Pflegestufen

Die 3 bisherigen Pflegestufen sollen bis 2017 auf 5 Pflegegrade umgestellt werden. Im neuen System der Pflegegrade wird in 8 Bereichen von einem Gutachter festgestellt, was der Pflegebedürftige noch selbst kann. Zu diesen Bereichen zählen unter anderem neben Mobilität und Selbstversorgung auch die geistigen Fähigkeiten und die sozialen Kontakte. Seit April 2014 läuft bereits eine Erprobungsphase, in der das neue Verfahren an 2000 Betroffenen ausprobiert wird.


Entlastung für Angehörige und Pflegepersonal

Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf soll für pflegende Angehörige verbessert werden. Dafür wird Arbeitnehmern der Anspruch auf eine 10-tägige bezahlte Auszeit gewährt, um kurzfristig die Pflege eines angehörigen zu organisieren. Des weiteren besteht das Recht für die Pflege von Angehörigen 6 Monate ganz und bis zu 24 Monaten teilweise aus dem beruf auszusteigen. Zur Entlastung von Menschen in Pflegeberufen soll die Zahl der Fachkräfte auf 30% erhöht werden. Dies soll zum einen durch eine kostenlose Ausbildung, zum anderen durch Weiterqualifikation von Pflegehelfern zu Fachkräften erreicht werden. Derzeit kommen auf eine Pflegekraft im Pflegeheim 24 Pflegebedürftige. Diese Zahl soll auf 20 Pflegebedürftige pro Fachkraft reduziert werden.

Kosten der Umstellung

Für die Ausweitung der Leistungen wird mit Mehrkosten von ca. 2,4 Milliarden pro Jahr gerechnet. In zwei Stufen wird der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ab Januar 2015 erst um 0,3 Prozent, Anfang 2016 dann um weitere 0,2 Prozent erhöht. Zusätzlich soll ein Pflegevorsogefonds eingerichtet werden, mit Hilfe dessen zukünfitge Beitragssteigerungen abgemildert werden sollen.

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