Pflege von Angehörigen vs. Berufsleben

Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden bleibt oft nichts anderes übrig, als die vorläufige Versorgung innerhalb der Familie. Ein Artikel auf aerzteblatt.de vom 10. November 2014 geht dabei auf die Auswirkungen ein, die eine solcher Pflegefall auf den Beruf des pflegenden Angehörigen hat.

 

Frauen nach wie vor stärker engagiert


Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat dazu eine Studie im Auftrag der Techniker Krankenkasse (TK) erstellt, in der mehr als 1.000 pflegende Angehörige befragt wurden. Nach der Studie wirkt sich dies, für den Fall dass ein Angehöriger pflegebedürftig wird, vorallem auf die Berufstätigkeit der Frauen aus. Demnach reduziert jede dritte erwerbstätige Frau (genauer 32%) ihre Arbeitszeit, wenn ein Angehöriger Pflege benötigt. Bei den Männern dagegen lag dieser Anteil leiglich bei 25%. Insgesamt treten also in einem solchen Fall rund ein Drittel der Befragten berufsmäßig kürzer. Dabei verstärkt sich die Bereitschaft dazu, umso höher die Pflegebedürftigkeit des Angehörigen ist. Sind in der untersten Pflegestufe nur lediglich 25% zu Abstrichen im Beruf bereit, so sind dies in Pflegestufe 3 bereits rund 56% der betroffenen Angehörigen. Jeder neunte hat aufgrund der Pflegetätigkeit sogar komplett seinen Beruf aufgegeben.


Vorallem die plötzliche Pflegebedürftigkeit ist ein Problem


Aufgrund der Knappheit von Versorgungsmöglichkeit für Pflegebedürftige, bleibt bei einer unvorhergesehenen, plötzlichen Pflegebedürftigkeit von Angehörigen oftmals keine andere Möglichkeit, als die Pflege zunächst einmal im familiären Umfeld durchzuführen. Sind alle Angehörige berufstätig, muss zwangläufig jemand kürzer treten. Dafür haben Angehörige nun das Recht auf eine 10-tägige Auszeit vom Beruf, um die neue Pflegesituation zu organisieren. Der Fachbereichsleiter und Pflegeexperte Wolfgang Flemming con der TK findet dies einen Schritt in die richtige Richtung. Angehörige hätten in der Zeit laut der TK auch Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. So könnten sich pflegende Angehörige auf das Organisieren der Pflege konzentrieren, ohne sich Sorgen um den Lohnausfall zu machen zu müssen.

Unternehmen kommen pflegenden Angehörigen entgegen


Für Berufstätige, die sich über einen längeren Zeitraum der Pflege eines Angehörigen widmen müssne, gibt es die Möglichkeit, die Arbeitszeit maximal zwei Jahre lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche reduzieren zu können. Wenn ein Beschäftigter beispielsweise seine Arbeitszeit um 50 Prozent verringert, erhält er weiterhin 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Pflegezeit, wenn wieder zu 100% gearbeitet wird, bekommt er weiterhin nur 75 Prozent Gehalt bis sein Zeitkonto wieder ausgegliechen ist. Somit kann flexibel auf die Situation des Angestellten reagiert werden, sodass sich dieser ohne Druck des Arbeitgebers und Angst um einen Jobverlust um die Pflege des Angehörigen kümmern kann. Wenn Arbeitnehmer in solch eine Situation kommen, muss das Unternehmen Verständnis zeigen. Eine für beide Seiten vernünftige und ökonomisch vertretbare Lösung wurde mit dieser Regelung geschaffen.

Zurück

Sie wollen eine Pflegeimmobilie kaufen?

Sofort-Beratung - kostenlos und unverbindlich.
Rufen Sie uns an - wir nehmen uns gerne Zeit für eine persönliche Beratung!