Anforderungen und Richtlinien an Pflegeheime

Der demografische Wandel unserer Gesellschaft zeigt sich auch immer deutlicher im Bedarf an geeigneten Pflegestellen und –plätzen. Doch neben den Anforderungen und Richtlinien an Pflegeheime sollten auch subjektiv empfundene Faktoren eine große Rolle bei der richtigen Wahl eines Heimes spielen. Denn Pflegeheime von heute sind längst nicht mehr nur Aufbewahrungsanstalten für ältere oder pflegebedürftige Menschen. Gute Pflegeheime lassen es zu, dass man in ihnen nicht nur optimal versorgt und betreut wird, sondern dass man in ihnen als Betroffener auch leben und wohnen kann.

 

Was sagen die Anforderungen und Richtlinien an Pflegeheimen aus?

 

In ein Pflegeheim umzuziehen, sei es nun die eigene bewusste Entscheidung oder die der besorgten Familienangehörigen, ist niemals eine einfache Entscheidung. Natürlich werden in dieser Phase der ersten Überlegungen Fragen aufgeworfen, die man nur selten aus dem Bauch heraus beantworten kann. Es sind oftmals Fragen wie: Ob ich mich dort auch wohl fühle? Kann Vater dort seinen geliebten Spaziergang nach dem Essen machen? Wird mein erkrankter Bruder dort auch mit sinnvoller Beschäftigung betreut? Sind meine Eltern dort unter ihresgleichen und können das Leben altersgemäß genießen? Gibt es ein spezielles Betreuungsprogramm für meine demenzkranke Oma? Habe ich die Möglichkeit, mir auch einmal selbst eine Zeitung zu kaufen? All diese Fragen lassen sich kaum mit den ganz offiziellen Anforderungen und Richtlinien an Pflegeheime beantworten. Doch natürlich sind es eben diese Verordnungen und Rahmenbedingungen, die zunächst an erster Stelle stehen, bevor das subjektive Empfinden in die Umzugsüberlegungen einbezogen werden sollten.

Wenn es um Anforderungen und Richtlinien an Pflegeheime geht, steht an erster Stelle die länderübergreifende und gesetzlich geregelte Heimmindestbauverordnung. (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/heimmindbauv/gesamt.pdf, Zugriff: 01.03.2017) Diese Verordnung legt grundsätzlich fest, wie groß zum Beispiel die Zimmer in einem Pflegeheim, wie die Beleuchtung oder auch die die Flure und Böden gestaltet oder wie die technischen und sanitären Ausstattungen  sein sollten. In direktem Zusammenhang zu der gesetzlichen Heimmindestbauverordnung, die bereits in ihrem Grundstein seit 1978 existiert und regelmäßig überarbeitet und den heutigen Bedürfnissen und Ansprüchen angepasst wurde, steht die Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg, welche 2009 in Kraft trat. Diese hat zum Ziel, dass auch Menschen in Pflegeheimen einen Anspruch auf ein Einzelzimmer haben. Um diesen Anspruch in den einzelnen Bundesländern gut umsetzen zu können, wurde ergänzend zu dieser Landesheimbauverordnung Baden-Württemberg auch ermessenslenkende Richtlinien verabschiedet, um zum einen den einzelnen Pflegeeinrichtungen ein Instrument an die Hand zu geben, die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen und zum anderen die Lebensqualität der Bewohner von Pflegeheimen zu gewährleisten.

 

Doch die Betreiber von Pflegeheimen haben nicht nur jene Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten, die mit dem baulichen Aspekt zu tun haben. Für viele Außenstehende fast noch wichtiger eingestuft werden dabei Verordnungen und Richtlinien, die als Rahmenplan gelten. So gibt es neben den baulichen Mindestanforderungen auch jene an die Hygiene und im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz. Denn natürlich sollte ein Heim immer sauber sein, so dass man sich nicht nur als Bewohner und Besucher wohl fühlen kann, sondern ebenso auf der sicheren Seite weiß, was mögliche Infektionen und Ansteckungsgefahren angeht. Diese Hygienevorschriften werden von den einzelnen Bundesländern verfasst und abgestimmt,  haben aber immer das Infektionsschutzgesetz (Quelle: http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/ifsg_node.html, Zugriff: 01.03.2017) zur Grundlage.

 

Wie findet man nun anhand der Anforderungen und Richtlinien ein gutes Pflegeheim?

 

Ein altes Sprichwort sagt, dass der erste Eindruck meist der Beste ist. Grundsätzlich bezieht sich das natürlich auch auf Pflegeeinrichtungen, in denen wir beispielsweise ein Familienmitglied gut unterbringen möchten. Doch es genügt nicht, die neu renovierte Fassade eines Pflegeheimes zu begutachten, um ein gutes Pflegeheim zu finden. Viel wichtiger ist es, auch gezielt hinter die Kulissen zu schauen. Hier ist es durchaus empfehlenswert, einmal unangekündigt im Heim vorbeizuschauen. Ist es auf den Gängen sauber? Oder ist die Luft etwa abgestanden und stickig? Welchen Eindruck machen die Heimbewohner? Sind die Pflegekräfte gestresst oder haben diese im Vorbeigehen auch einmal ein nettes freundliches Wort übrig? Diese und viele andere Eindrücke kann man schon bei ersten Besuch sammeln. Der nächste Schritt wäre mit Sicherheit ein Treffen mit der Heimleitung, um sich das Haus zeigen zu lassen und um zu erfahren, welche speziellen Therapien oder Beschäftigungen angeboten werden. An dieser Stelle ist es auch wichtig zu wissen, dass man natürlich auch in einem Pflegeheim laut dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz, kurz WBVG das Recht auf ein Probewohnen hat. (Quelle: http://www.vzbv.de/pressemitteilung/mehr-rechte-fuer-menschen-pflege-und-behinderteneinrichtungen, Zugriff: 01.03.2017)

 

Um das passende Pflegeheim zu finden, ist es in jedem Fall ratsam, mehrere Einrichtungen anzuschauen. Unter Umständen kann man sich vorab beim MDK, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherer über vorhandene Untersuchungsergebnisse erkundigen und diese mit den eigenen Eindrücken vergleichen. Wichtig bei der Suche nach dem richtigen Pflegeheim sind unter anderem die folgenden Punkte:

 

    • Wie ist der erste Eindruck?
    • Wie hoch belaufen sich die Kosten und sind diese detailliert aufgeführt?
    • In welcher Umgebung liegt das Pflegeheim?
    • Wie ist die Einrichtung ausgestattet und welcher Service wird zusätzlich angeboten?
    • Gibt es ein Zertifikat für diese Einrichtung?
    • Ist die Pflegedienstleitung zu festen Zeiten erreichbar?
    • Wie steht es um die Reinigung von Zimmer und Wäsche?
    • Wie ist die medizinische, therapeutische und pflegerische Betreuung geregelt?
    • Welche Freizeitangebote gibt es?
    • Gibt es spezielle Beschäftigungsangebote sowie Sicherheitsvorkehrungen für Menschen mit einer Demenzerkrankung? 

 

Fazit

 

Neben den baulichen Voraussetzungen sollten bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung immer auch die Anforderungen und Richtlinien an Pflegeheime eine große Rolle spielen. So sollten die subjektiven Ansprüche nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch Bewohner von Pflegeheimen ein Anrecht auf ein Einzelzimmer haben oder das man vor Vertragsabschluss das Recht eingeräumt bekommen sollte, dass man auch auf Probe im Heim wohnen kann. Was ein gutes Pflegeheim ausmacht hängt von unzählig vielen Faktoren ab. Jeder einzelne aber kann ausschlaggebend dafür sein, ob sich der Bewohner eines Pflegeheimes nicht nur gut aufgehoben und betreut fühlt, sondern dass ihm seine Lebensqualität und die Möglichkeit auf Selbstbestimmung erhalten bleibt.

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