Laufende Nebenkosten

Die Nebenkosten einer Immobilie können zum Teil vom Eigentümer auf den Mieter umgelegt werden. Dazu zählen die Kosten für den Energieverbrauch, Wasser und Abwasser, Versicherungen, Müllgebühren, Grundsteuer, etc. Einige wenige Kosten müssen jedoch beim Eigentümer verbleiben, wie z.B. Verwaltungskosten, Instandhaltungskosten und kalkulatorische Kosten (z.B. Rücklagen für etwaige Mietausfälle).

 

Bei der Pflegeimmobilie kann, aufgrund des gewerblichen Vertragsverhältnisses, sogar noch ein großteil der Instandhaltungskosten auf den Mieter (hier Betreiber) übertragen werden. Die Eigentümer müssen lediglich eine stark verminderte Instandhaltungsrücklage für die Gebäudeaußenhülle und das Dach bilden ("Dach und Fach"). Alle anderen Instandhaltungsrücklagen werden vom Betreiber gebildet, dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Das bedeutet: Alle Reparaturen im Gebäude bzw. alles außer das Thema "Dach und Fach" sind Pflicht des Betreibers und werden aus dessen Rücklagen bezahlt.

 

Bis eine Reparatur fällig werden könnte, die die Eigentümer betrifft, vergehen bei einem Neubau mindestens 10 Jahre. Bis dahin sind die Rücklagen groß genug um dies zu stemmen. Insgesamt kann man bei einer Pflegeimmobilie von Nebenkosten für den Eigentümer von 400-500€ jährlich ausgehen. Dies ist nur ein Bruchteil dessen, was bei einer herkömmlichen Immobilie fällig wird. Aufgegliedert kann man davon ausgehen, dass sich diese Summe hälftig zum einen in die Verwaltungskosten, zum anderen in die Instandhaltungsrücklage aufteilt.

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